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Erhalten Sie eine Wohnung

Die Suche nach der passenden Wohnung kann sehr lange dauern und nimmt viel Aufwand in Anspruch. Wenn man also schon die Traumwohnung gefunden, den Kaufvertrag abgeschlossen und den Kaufpreis bezahlt hat, bleibt es nur noch auf die Abnahme der Wohnung zu warten. Bevor uns jedoch die Wohnungsbaugenossenschaft, der Bauträger oder Generalunternehmer die Schlüssel zu unserer neuen Wohnung übergeben, muss man seine Gefühle zu beherrschen wissen und sich die Immobilie gründlich anschauen.

Die technische Abnahme der Wohnung ist nicht immer einfach. Wenn es Ihnen also am Fachwissen mangeln sollte, zögern Sie nicht, einen Fachmann hinzuziehen, der sicherlich mögliche Mängel aufspüren wird. Dies ist besonders wichtig, da Ihnen der Anspruch auf Beseitigung der Mängel nur zusteht, wenn die entsprechenden Fehler während der technischen Abnahme vermerkt werden. Daher auch, auch wenn Sie die Wohnungsabnahme selbst durchführen, sollten Sie auf bestimmte Kleinigkeiten besonders achten, um somit eigene Interessen wirksam zu schützen.

Die Grundregel bei jeder größeren Investition ist - keine Eile. Der Wohnungskauf ist zeitaufwendig und nimmt vieles in Anspruch, daher auch werden viele Käufer von den Vertretern des Bauträgers oder der Wohnungsbaugenossenschaft unter zeitlichen Druck gesetzt. Es ist jedoch enorm wichtig, dass man sich bei der Abnahme viel Zeit lässt, sehr genau vorgeht und sie im Tageslicht durchführt. Künstliches Licht stört die Perzeption und verbirgt solche Mängel wie Unebenheiten des Fußbodens oder des Putzes. Es ist empfehlenswert, sich diese genauer anzuschauen. Die Wände sollten gerade sein und der Putz sollte nicht aufgewölbt sein. Es ist gut zu überprüfen, ob im Bereich der Wand- und Deckenverbindungsstellen der Putz nicht dicker ist. Es ist auch empfehlenswert, auf den Putz zu klopfen und somit sicherzustellen, dass er nicht abgeht. Die Unebenheiten sind auch im Bodenbereich zu überprüfen. Der Fußboden muss in allen Ebenen horizontal sein und an den Wandverbindungsstellen in den Zimmern und in der Küche ist ein schmaler Spalt erforderlich. Dies ist die so genannte Dehnungsfuge, die das Reißen oder Aufwölben von Nass- oder Trockenestrichen verhindert.

Keine Spalten und Undichtigkeiten dürfen jedoch zwischen den Türen, insbesondere den Eingangstüren, und dem Fußboden vorkommen. Eine gute Methode, um festzustellen, ob der Spalt zwischen der Tür und dem Fußboden nicht zu groß ist, ist zwischen den Türrahmen und die Türflügel ein einige Zentimeter großes Packpapierstück einzuschieben. Wenn man das gesamte Papierstück mühelos ausziehen kann, nachdem man die Tür geschlossen hat, bedeutet dies, dass die Tür nicht allzu dicht ist. Ebenso unvorteilhaft ist es, wenn die Spalt zu klein ist und ein reibungsloses Öffnen und Schließen der Tür verhindert. Ungehindertes Öffnen und Schließen ist auch bei den Fenstern und Balkontüren zu überprüfen - sie müssen leicht arbeiten und dürfen nicht reiben.

Wenn die Immobilie im schlüsselfertigen Zustand gekauft wird, muss die Qualität der Ausführung der gesamten Fliesenarbeiten sorgfältig geprüft werden. Ob die Fließen ordnungsgemäß oder einfach schlecht verlegt wurden, kann man mühe los feststellen. Man klopft einfach auf die Fliesen und wenn ein dumpfes Ton zu hören ist, kann man sicher sein, dass die Fliesen an dieser Stelle nicht korrekt verlegt wurden.

Zu achten ist natürlich auf viele Sachen. Alles hängt von dem Zustand, in dem die Wohnung abgenommen wird, und von deren Ausstattung. Man sollte auch die zugehörigen Räumlichkeiten wie Balkons, Garagen und Keller nicht vergessen. Wichtig ist auch, ob die Ausstattung keine Kratzer, Risse oder dergleichen aufweist. Zur eigenen Sicherheit lohnt es sich zu überprüfen, ob alle in der Planungsdokumentation verzeichneten Anschlüsse und Abflüsse vorhanden sind und ob alle Buchsen und Steckdosen einwandfrei funktionieren.

Zum Schluss ist es enorm wichtig, alle Vormerkungen und Vereinbarungen schriftlich zu verfassen. Dies betrifft nicht nur das Abnahmeprotokoll, aber auch alle andere Informationen. In dem Abnahmeprotokoll ist jeder festgestellte Mangel samt Information, wann er von dem Verkaufenden zu beheben ist, zu vermerken. Wenn die Mängel die Nutzung der Wohnung verhindern oder gar unmöglich machen sollten, sollte man auf die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bis zur deren Behebung verzichten.